Laubbläser: endlich eine Einschränkung in Sicht?
Öffentlichkeits-arbeit
NimS legt bei der Förderung der Natur im Siedlungsraum grossen Wert darauf, wie die Grünflächen bewirtschaftet werden. Mit einer fachgerechten Pflege können naturnahe Flächen erhalten, gefördert und Lebewesen geschont werden.
Die zunehmende Mechanisierung mittels Fadenmähern, Laubbläsern und weiteren motorisierten Geräten bedeutet, unsachgemäss angewendet, oft schädliche Auswirkungen auf uns Menschen, Pflanzen, Tiere und Umwelt.
Der Laubbläser nimmt eine besondere Stellung in der Reihe der motorisierten Geräte ein. Er darf von jedermann und jederfrau ohne Ausbildung überall und fast jederzeit angewendet werden. Wie man fast täglich beobachten kann, wird er das ganze Jahr hindurch eingesetzt, hauptsächlich zum «Saubermachen», so z.B. rund ums Haus, auf Gehsteigen, wie auch auf Baustellen usw.
Seit Jahren beschäftigt sich die Politik mit dem Thema Laubbläser und Laubsauger, wovon zahlreiche Vorstösse aus verschiedenen politischen Lagern zeugen, auch in Zürich. Bisher leider erfolglos.
Im August 2022 wurde im Gemeinderat der Stadt Zürich ein neuer Anlauf genommen und eine Motion eingereicht, welche den Gebrauch der Laubbläser einschränken will. Der Einsatz der Laubbläser soll sowohl durch die Stadt als auch durch Private ausschliesslich zum Laubblasen (wo es Sinn macht!) und auf die «Laubmonate» Oktober/November/Dezember eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung wird in anderen Städten wie Genf oder Graz (Oe) bereits umgesetzt.
NimS unterstützt das Anliegen auf dem Offenen Brief mit welchem eine Allianz von Organisationen Druck auf die Politik aufbauen möchte.
Auf der Website der Grünen findet man eine umfassende Dokumentation der schädlichen Auswirkungen der Laubbläser.
Weitere Gedanken und Anregungen zum Thema Unterhalt sind auf unserer Homepage unter den Stichworten «Pflege», «Unterhalt», Bewirtschaftung» zu finden.
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